Außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung für Arbeitgebe – und nehmer durch Fachanwalt für Arbeitsrecht

Als Experten für das Arbeitsrecht, insbesondere das Kündigungsschutzrecht, beraten wir Sie detailliert in jeglichen Bereichen dieses Rechtsgebiets und vertreten Sie in individualrechtlichen sowie kollektivrechtlichen Angelegenheiten.

Es stellt sich nun die Frage, in welchen Situationen die Inanspruchnahme einer arbeitsrechtlichen Beratung von Notwendigkeit zeugt. Diese ist durchaus vielschichtig. So kann die Situation auftreten, dass Arbeitnehmer in Ihrem Betrieb gekündigt werden müssen, sei es verhaltensbedingt, betriebsbedingt oder personenbedingt. Wichtig ist, dass die Kündigung schon im Voraus gut vorbereitet sein sollte und je nach Bedingung auf einige Sachen geachtet werden muss, so beispielsweise bei einer verhaltensbedingten Kündigung, – falls das Verhalten nicht bereits eine außerordentliche Kündigung und deren Ausspruch rechtfertigt – dass schon vorher eine Rechtswirksame Abmahnung ausgesprochen wurde.

Gerne beraten wir Sie rund um das Thema Abmahnung, vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich und bereiten Kündigungsverfahren vor.

Desgleichen unterstützen wir Arbeitnehmer, welche gegen eine Kündigung vorgehen möchten. Hierbei bekräftigen wir Sie bei einer Kündigungsschutzklage und vertreten Sie vor Gericht. Wenden Sie sich in solch einem Fall direkt nach Eingang der Kündigung an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, andernfalls besteht die Gefahr, dass Fristen verstrichen werden.

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