Kündigung Arbeitsvertrag

Hessisches Landesarbeitsgericht in Frankfurt

Das hessisches Landesarbeitsgericht hat seinen Sitz in Frankfurt am Main. Dieses ist örtlich Zuständig in der II. Instanz für sämtliche Berufungs- und Beschwerdesachen in Hessen in Arbeitssachen. Es ist die 2. Instanz für Urteile und Beschlüsse der folgenden Arbeitsgerichte.

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