Kündigung Arbeitsvertrag

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat seinen Sitz in Mainz. Dieses ist als 2. Instanz örtlich Zuständig für sämtliche Berufungs- und Beschwerdesachen im Land Rheinland-Pfalz in Arbeitssachen. Es ist für die Berufungs- und Beschwerdesachen der folgenden Gerichte zuständig:

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden.

Einstellungen