die Städte Kaiserslautern, Pirmasens und Zweibrücken sowie die Landkreise Kaiserslautern, Kusel, Südwestpfalz und den Donnersbergkreis.
Die Auswärtigen Kammern Pirmasens des Arbeitsgerichts Kaiserslautern sind örtlich zuständig für die Gebiete der Städte Pirmasens und Zweibrücken sowie des Landkreises Südwestpfalz. Es finden Gerichtstage in Zweibrücken statt.