Kündigung Arbeitsvertrag

Das Arbeitsgericht Koblenz ist zuständig für:

die Stadt Koblenz und die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen (Westerwald), Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied, den Rhein-Hunsrück-Kreis mit Ausnahme der Verbandsgemeinden Kastellaun, Kirchberg (Hunsrück), Rheinböllen und Simmern/Hunsrück, den Rhein-Lahn-Kreis und den Westerwaldkreis.

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