Das Arbeitsgericht Trier ist örtlich zuständig für:
die Stadt Trier und die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Vulkaneifel und Trier-Saarburg. Esfinden Gerichtstage in Bernkastel-Kues und Gerolstein statt.
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