Arbeitnehmer beraten wir von der Bewerbung auf eine Stelle bis zum Ausscheiten.
Insbesondere bei Konflikten bei Lohnrückstände oder Kündigungen stehen wir als Fachanwälte für Arbeitsrecht Ihnen zur Seite. Wir beraten Sie umfassend in dieser belastenden Situation.
Wir übernehmen für Sie zeitnah Abwehrmöglichkeiten, wie z. B. eine Zurückweisung der Kündigung und die Erhebung der innerhalb von 3 Wochen zu erhebenden Kündigungsschutzklage.
Wir beraten Arbeitgeber von Anbahnung einer Beschäftigung bis zu deren Beendigung. Insbesondere die richtige Stellenausschreibung und ein rechtsicherer, guter und eindeutiger Arbeitsvertrag sind bei Beginn einer Beschäftigung wichtig.
Während des Arbeitsverhältnisses muss ein professioneller Umgang gepflegt werden.
Eine Kündigung muss rechtssicher vorbereitet, insbesondere mit Abmahnungen, werden. Als Beklagter vor einem Arbeitsgericht muss zwingend der Gütetermin vorbereitet werden, damit ein guter Vergleich abgeschlossen werden kann.
Die Tätigkeit des Betriebsrates als Interessensvertretung der Arbeitnehmer soll unabhängig und vertrauensvoll zum Arbeitgeber sein. Wir beraten und vertreten Sie sowohl vor der Einigungsstelle, vor dem Arbeitsgericht, wie auch im Rahmen der üblichen Beratungen mit dem Arbeitgeber.
Aber auch während der Betriebsratswahl stehen wir Ihnen zur Seite.
Schulungen bieten wir nicht an. Insoweit gibt es genügend überregionale Anbieter, die ausschließlich sich auf Schulungen konzentrieren.
Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften helfen wir, indem wir Mitglieder rechtlich vertreten und Konflikte zwischen den Sozialpartnern auch vorgerichtlich zu lösen. Lässt sich ein Arbeitsgerichtsverfahren nicht vermeiden, vertreten wir Ihre Interessen professionell und zielorientiert vor jedem deutschen Arbeitsgericht.
Abmahnungen
Abwicklungsvertrag
Arbeitszeugnis
Aufhebungsvertrag
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Diskriminierung (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)
Entgeltfortzahlung
Krankheit
Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Lohn
Mobbing
Mutterschutz und Elternzeit
Pflegezeit
Schwerbehinderung
Urlaub
Wettbewerbsverbot
u.v.m.
Für Sie werden Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Iris Sonntag mit Sitz in Mainz und Herr Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Zertifizierung in Kündigungsschutzrecht (VDAA) mit Sitz in Mainz tätig.
Sowohl Herr Fachanwalt für Arbeitsrecht Scharrer, wie auch Frau Fachanwältin für Arbeitsrecht Sonntag sind Mitglied des Verbandes deutscher ArbeitsrechtsAnwälte (VDAA).
Sie werden grundsätzlich nur von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten und vertreten. Intern erfolgen über Besonderheiten einzelner Fälle Rücksprachen, um das für Sie bestmögliche Ergebnis erzielen zu können.
An Ihrem Verfahren haben Sie somit einen festen Ansprechpartner.
Die Arbeitsgerichte in Mainz, Wiesbaden, Frankfurt, Koblenz und Gießen haben insbesondere bei Zeugnisklagen unterschiedliche Ansichten, wie eine Klage aufgebaut sein muss und welcher Antrag gestellt werden soll. Bei unseren Stammgerichten kennen wir insoweit die Anforderungen der einzelnen Gerichte.
Herr Rechtsanwalt Scharrer ist seit mehr als 10 Jahre im Arbeitsrecht tätig. Frau Rechtsanwältin Sonntag ist noch länger als Rechtsanwältin zugelassen.
Wir haben insgesamt mehr als 2000 Fälle bearbeitet.