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Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vom Fachanwalt für Arbeitsrecht Kündigungen, Abmahnungen, Lohnstreitigkeiten Aufhebungsverträge 

Gerne empfangen und beraten wir Sie in Mainz durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Scharrer und Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Frau Sonntag.

Für das Verkehrsrecht, insbesondere Kaufrecht sind für Sie Fachanwältin für Verkehrsrecht Lemm und Rechtsanwältin Heuschen tätig.

Im Versicherungsrecht berät Sie Frau Rechtsanwältin Lemm. Diese hat die Verleihung des Fachanwaltstitels in Versicherungsrecht beantragt.

  • Das Team der Kanzlei Scharrer & Lemm

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht Scharrer und Fachanwältin für Arbeitsrecht Sonntag sind Mitglied beim VdAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.

  • Fachanwältin für Arbeitsrecht Sonntag

  • Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Scharrer

Arbeitsrecht in Mainz, Wiesbaden, Frankfurt und Darmstadt

Sie sind auf der Suche nach einem Anwalt für Arbeitsrecht in Mainz oder in einem anderen Ort in Deutschland. Wir sind für unsere Mandanten als auf Kündigungen spezialisierte Fachanwälte für Arbeitsrecht regelmäßig deutschlandweit tätig. Insbesondere vor dem Arbeitsgericht Mainz, dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz, vor dem Arbeitsgericht in Wiesbaden, dem Arbeitsgericht in Frankfurt, dem Hessischen Landesarbeitsgericht in Frankfurt oder dem Arbeitsgericht Darmstadt vertreten wir Sie gegen Kündigungen, Abmahnungen und bei nicht bezahlten Löhne.

Sie kommen nicht aus Mainz, sondern , z. B. aus München, Berlin, Hamburg, Gießen, Stuttgart inklusive Aalen, Schwäbisch Gmünd, Heidelberg, Köln, Karlsruhe, Koblenz oder Ulm? Was haben diese Städte gemeinsam? Bei jedem dieser Arbeitsgerichten waren wir schon für unsere Mandanten bei Kündigungen, Lohnstreitigkeiten oder Abmahnungen als Fachanwälte in Arbeitsrecht in Mainz erfolgreich tätig. Hierbei ist die Entfernung kein Problem. Der Gütetermin, der zunächst von den Arbeitsgericht anberaumt werden muss, kann in der Regel per Video wahrgenommen werden. Jedoch warten wir als Fachanwälte für Arbeitsrecht nicht auf das Gericht, um für Sie Ihre Kündigung in eine Abfindung zu verwandeln.

Sobald sich ein Rechtsanwalt für die Gegenseite bestellt, nehmen wir vor dem Termin vor dem Arbeitsgericht bereits Kontakt mit der Gegenseite auf, um für Sie das bestmögliche Ergebnis, zu erzielen.

Unsere Ziele für Arbeitnehmer

  • Ordentliche Kündigung

    Ordentliche Kündigung

    Wichtig ist es, eine ordentliche Kündigung mit der ordentlichen Kündigungsfrist auszuhandeln. Nur so erhalten Sie ohne eine Sperrzeit von 3 bis 6 Monate Arbeitslosengeld 1. Wir helfen Ihnen mit unsere umfassende Beratung, die Zeit bis zur Aufhebung einer Sperrzeit zu überwinden.

  • Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld 1

    Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld 1

    Wurden Sie fristlos oder verhaltensbedingt gekündigt? Dann droht Ihnen eine Sperrzeit in der Regel von 3 bis maximal 6 Monate beim Bezug von Arbeitslosengeld 1. Auch wenn die gesetzliche, vertragliche oder tarifliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wird, droht eine Sperrzeit. In diesem Fall kann es auch zum Ruhen des Arbeitslosengeldes bei einer Abfindung kommen.

  • Abfindung

    Abfindung

    In allen Fällen versuchen wir, für unsere Mandanten, die Arbeitnehmer sind, eine hohe Abfindung auszuhandeln. Die Regelabfindung von 1/2 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr ist regelmäßig nicht sinnvoll.

  • Arbeitszeugnis

    Arbeitszeugnis

    Wir vereinbaren die Bewertung Ihres wohlwollenden, qualifizierten Arbeitszeugnis mit den üblichen Formulierungen. Auch das Erstellungsdatum und der Schlusssatz ist für ein gutes Arbeitszeugnis wichtig.

  • Sprinterklausel

    Sprinterklausel

    Sie haben bereits ein Angebot für einen neuen Job, aber die Kündigungsfrist ist noch nicht abgelaufen? Für diesen Fall vereinbaren wir regelmäßig eine Sprinterklausel. Hierdurch erhalten können Sie flexibel kündigen und in der Regel eine höhere Abfindung erhalten.

Ziele für Arbeitgeber

  • Arbeitgeberverzugslohn

    Arbeitgeberverzugslohn

    Die größte finanzielle Gefahr für Arbeitgeber ist die Entstehung von Lohnansprüche des Arbeitnehmers.

    Wir helfen Ihnen mit unserer Strategie gegen die Entstehung von Verzugslohn. Auch mit den richtigen Fragen können Ansprüche auf Verzugslohn nachträglich entfallen.

  • Vermeidung finanzielle Belastungen

    Vermeidung finanzielle Belastungen

    Urlaubsabgeltungsansprüche, Bonusvereinbarungen, Verzugslöhne und Abfindungen können Arbeitgeber im Kündigungsverfahren finanziell stark belasten. Diese Belastungen sind jedoch vermeidbar. Wir helfen Ihnen z.B. durch wirksame und nachweisbare Beratung bezüglich unwiderruflichen Freistellungen und frühzeitigen Vortrag bezüglich den Kündigungsgründen.

  • Geschäftsgeheimnisse

    Geschäftsgeheimnisse

    Durch die richtige Strategie können wir Ihre Geschäftsgeheimnisse, wie z. B. Kundenlisten, Lieferantenlisten vor unbefugter Nutzung durch gekündigte Arbeitnehmer schützen.

  • Vermeidung weitere Gerichtsverfahren

    Vermeidung weitere Gerichtsverfahren

    Durch eine umfassenden Vergleich können weitere kostenintensive Verfahren erspart werden. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, umfassende verbindliche Vergleiche, z. B. auch über Arbeitszeugnisse und andere strittige Forderungen.

  • Schutz vor Entgeltfortzahlung

    Schutz vor Entgeltfortzahlung

    Insbesondere bei Eigenkündigungen oder direkt nach einer arbeitgeberseitigen Kündigung melden sich Arbeitnehmer krank. Wir helfen Ihnen, Entgeltfortzahlungsansprüche abzuwehren.

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht aus Mainz beraten wir qualifiziert deutschlandweit durch Herrn Fachanwalt für Arbeitsrecht Scharrer und Fachanwältin für Arbeitsrecht Sonntag

  • Arbeitnehmer

    Arbeitnehmer beraten wir von der Bewerbung auf eine Stelle bis zum Ausscheiten.

    Insbesondere bei Konflikten bei Lohnrückstände oder Kündigungen stehen wir als Fachanwälte für Arbeitsrecht Ihnen zur Seite. Wir beraten Sie umfassend in dieser belastenden Situation.

    Wir übernehmen für Sie zeitnah Abwehrmöglichkeiten, wie z. B. eine Zurückweisung der Kündigung und die Erhebung der innerhalb von 3 Wochen zu erhebenden Kündigungsschutzklage.

  • Arbeitgeber

    Wir beraten Arbeitgeber von Anbahnung einer Beschäftigung bis zu deren Beendigung. Insbesondere die richtige Stellenausschreibung und ein rechtsicherer, guter und eindeutiger Arbeitsvertrag sind bei Beginn einer Beschäftigung wichtig.

    Während des Arbeitsverhältnisses muss ein professioneller Umgang gepflegt werden.

    Eine Kündigung muss rechtssicher vorbereitet, insbesondere mit Abmahnungen, werden. Als Beklagter vor einem Arbeitsgericht muss zwingend der Gütetermin vorbereitet werden, damit ein guter Vergleich abgeschlossen werden kann.

  • Betriebsräte

    Die Tätigkeit des Betriebsrates als Interessensvertretung der Arbeitnehmer soll unabhängig und vertrauensvoll zum Arbeitgeber sein. Wir beraten und vertreten Sie sowohl vor der Einigungsstelle, vor dem Arbeitsgericht, wie auch im Rahmen der üblichen Beratungen mit dem Arbeitgeber.

    Aber auch während der Betriebsratswahl stehen wir Ihnen zur Seite.

    Schulungen bieten wir nicht an. Insoweit gibt es genügend überregionale Anbieter, die ausschließlich sich auf Schulungen konzentrieren.

  • Arbeitgeberverbände / Gewerkschaften

    Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften helfen wir, indem wir Mitglieder rechtlich vertreten und Konflikte zwischen den Sozialpartnern auch vorgerichtlich zu lösen. Lässt sich ein Arbeitsgerichtsverfahren nicht vermeiden, vertreten wir Ihre Interessen professionell und zielorientiert vor jedem deutschen Arbeitsgericht.

Wir beraten zu den Themen im Arbeitsrecht in Mainz, telefonisch oder per E-Mail

  • Abmahnungen

  • Abwicklungsvertrag

  • Arbeitszeugnis

  • Aufhebungsvertrag

  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

  • Diskriminierung (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)

  • Entgeltfortzahlung

  • Krankheit

  • Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • Lohn

  • Mobbing

  • Mutterschutz und Elternzeit

  • Pflegezeit

  • Schwerbehinderung

  • Urlaub

  • Wettbewerbsverbot

  • u.v.m.

Warum wir für Sie die richtigen Fachanwälte für Arbeitsrecht sind

  • Mehrere Fachanwälte für Arbeitsrecht

    Für Sie werden Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Iris Sonntag mit Sitz in Mainz und Herr Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Zertifizierung in Kündigungsschutzrecht (VDAA) mit Sitz in Mainz tätig.

    Sowohl Herr Fachanwalt für Arbeitsrecht Scharrer, wie auch Frau Fachanwältin für Arbeitsrecht Sonntag sind Mitglied des Verbandes deutscher ArbeitsrechtsAnwälte (VDAA).

  • Ein fester Rechtsanwalt

    Sie werden grundsätzlich nur von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten und vertreten. Intern erfolgen über Besonderheiten einzelner Fälle Rücksprachen, um das für Sie bestmögliche Ergebnis erzielen zu können.

    An Ihrem Verfahren haben Sie somit einen festen Ansprechpartner.

  • Kenntnis der Arbeitsgeichte

    Die Arbeitsgerichte in Mainz, Wiesbaden, Frankfurt, Koblenz und Gießen haben insbesondere bei Zeugnisklagen unterschiedliche Ansichten, wie eine Klage aufgebaut sein muss und welcher Antrag gestellt werden soll. Bei unseren Stammgerichten kennen wir insoweit die Anforderungen der einzelnen Gerichte.

  • Erfahrung im Arbeitsrecht

    Herr Rechtsanwalt Scharrer ist seit mehr als 10 Jahre im Arbeitsrecht tätig. Frau Rechtsanwältin Sonntag ist noch länger als Rechtsanwältin zugelassen.

  • Über 2000 Beratungen und Vertretungen

    Wir haben insgesamt mehr als 2000 Fälle bearbeitet.

Weitere Informationen erhalten Sie hier

Scharrer & Lemm RA-PartGmbB

Am Heckerpfad 21

55128 Mainz

Tel: (06131) 30 76 427

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