Warum sollten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor einer Kündigung des Arbeitsverhältnis beraten lassen?
Beratung von Arbeitgeber vom Fachanwalt für Arbeitsrecht
Für Arbeitgeber ist die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses riskant. Insbesondere wenn der
Arbeitnehmer sich weigert, einen
Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, kann ein Arbeitgeber gezwungen sein, eine Kündigungen des Arbeitsverhältnis auszusprechen. Vor der Aussprache einer
Kündigung sind die notwendigen Schritte durch einen
Anwalt für Arbeitsrecht zu prüfen. Insbesondere muss ggf. der
Arbeitnehmer, der
Betriebsrat und ggf. die Schwerbehinderungsvertretung angehört werden. Auch wird ggf, die Erlaubnis einer Behörde, insbesondere des Integrationsamtes vor der Aussprache der
Kündigung benötigt. Um eine
Kündigung vorzubereiten, bedarf es somit einer intensiven Prüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht bezüglich der Gründe für die
Kündigung, die Besonderheiten des zu kündigenden Arbeitnehmers, sowie Besonderheiten des Kündigungsverfahrens. Werden solche Besonderheiten vor der
Kündigung nicht beachtet, so kann ein
Arbeitnehmer ggf. erfolgreich gegen die
Kündigung gerichtlich Klagen. Insbesondere wenn ein Fachanwalt für Arbeitsrecht den
Arbeitnehmer vertritt, so wird spätestens im Kündigungsverfahren vom Gericht geprüft, ob der Arbeitgeber vor der
Kündigung des Arbeitnehmers sämtliche Formalien eingehalten hat. Im schlimmsten Fall stellt das Arbeitsgericht fest, dass die
Kündigung unwirksam gewesen ist. Dies hat zur Folge, dass der
Arbeitnehmer weiter beschäftigt werden muss und Anspruch auf Verzugslohn hat.
Beratung von Arbeitnehmer vom Anwalt für Arbeitsrecht mit Zertifizierung im Kündigungsschutzrecht VDAA e.V.
Insbesondere ist vor der Anhörung bei einer Verdachtskündigung eine Beratung durch einen
Anwalt für Arbeitsrecht sinnvoll, damit Sie sich nicht selbst belasten, aber auch keinen Kündigungsgrund nachschieben. Hierbei ist zu unterscheiden, ob Sie von Ihrem Arbeitgeber, oder vom
Betriebsrat vor der
Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses angehört werden. Zusammen können wir in dieser Phase ggf. eine
Kündigung verhindern. Hierfür müssen Sie jedoch einen
Anwalt für Arbeitsrecht rechtzeitig beauftragen. Wird dem
Arbeitnehmer ein
Aufhebungsvertrag angeboten, so ist eine fachanwaltliche Beratung insbesondere im Hinblick auf die Folgen eines solchen Vertrages sehr empfehlenswert. Neben einer Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld von 3 Monate drohen weitere Verluste in
Form von einer Ausgleichsquittung. Regelmäßige verzichtet ein
Arbeitnehmer in dieser Situation auf offene Löhne,
Urlaub und andere Ansprüche. Auch wenn Sie um die Verlängerung Ihres Arbeitsverhältnisses bei Befristung, die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Wettbewerbsverbot oder Lohnansprüche streiten. Im Arbeitsrecht sind mit unseren Kanzleien in
Wiesbaden und
Mainz für
Arbeitnehmer und Arbeitgeber da. Wohnen Sie außerhalb von
Mainz und
Wiesbaden, können wir Sie vor jedem deutschen Arbeitsgericht vertreten. Wenn Sie durch das Integrationsamt zu einem Antrag auf Zustimmung zu einer
Kündigung angehört werden, kann durch ein taktisches Verhalten die Zustimmung zur
Kündigung verhindert oder ggf. verzögert werden. Herr Rechtsanwalt Scharrer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Des Weiteren wurde Herr Scharrer aufgrund der nachgewiesenen theoretischen und praktischen Erfahrungen im Kündigungsschutzrecht als Berater für Kündigungsschutzrecht vom VdAA zertifiziert.