Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Kündigung / Aufhebungsvertrag
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vom Fachanwalt für Arbeitsrecht Kündigungen, Abmahnungen, Lohnstreitigkeiten Aufhebungsverträge
Gerne empfangen und beraten wir Sie in Mainz durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Scharrer und Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Frau Sonntag.
Für das Verkehrsrecht, insbesondere Kaufrecht sind für Sie Fachanwältin für Verkehrsrecht Lemm und Rechtsanwältin Heuschen tätig.
Im Versicherungsrecht berät Sie Frau Rechtsanwältin Lemm. Diese hat die Verleihung des Fachanwaltstitels in Versicherungsrecht beantragt.
Arbeitsrecht in Mainz, Wiesbaden, Frankfurt und Darmstadt
Sie sind auf der Suche nach einem Anwalt für Arbeitsrecht in Mainz oder in einem anderen Ort in Deutschland. Wir sind für unsere Mandanten als auf Kündigungen spezialisierte Fachanwälte für Arbeitsrecht regelmäßig deutschlandweit tätig. Insbesondere vor dem Arbeitsgericht Mainz, dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz, vor dem Arbeitsgericht in Wiesbaden, dem Arbeitsgericht in Frankfurt, dem Hessischen Landesarbeitsgericht in Frankfurt oder dem Arbeitsgericht Darmstadt vertreten wir Sie gegen Kündigungen, Abmahnungen und bei nicht bezahlten Löhne.
Sie kommen nicht aus Mainz, sondern , z. B. aus München, Berlin, Hamburg, Gießen, Stuttgart inklusive Aalen, Schwäbisch Gmünd, Heidelberg, Köln, Karlsruhe, Koblenz oder Ulm? Was haben diese Städte gemeinsam? Bei jedem dieser Arbeitsgerichten waren wir schon für unsere Mandanten bei Kündigungen, Lohnstreitigkeiten oder Abmahnungen als Fachanwälte in Arbeitsrecht in Mainz erfolgreich tätig. Hierbei ist die Entfernung kein Problem. Der Gütetermin, der zunächst von den Arbeitsgericht anberaumt werden muss, kann in der Regel per Video wahrgenommen werden. Jedoch warten wir als Fachanwälte für Arbeitsrecht nicht auf das Gericht, um für Sie Ihre Kündigung in eine Abfindung zu verwandeln.
Sobald sich ein Rechtsanwalt für die Gegenseite bestellt, nehmen wir vor dem Termin vor dem Arbeitsgericht bereits Kontakt mit der Gegenseite auf, um für Sie das bestmögliche Ergebnis, zu erzielen.
Unsere Ziele für Arbeitnehmer
-
Ordentliche Kündigung
Wichtig ist es, eine ordentliche Kündigung mit der ordentlichen Kündigungsfrist auszuhandeln. Nur so erhalten Sie ohne eine Sperrzeit von 3 bis 6 Monate Arbeitslosengeld 1. Wir helfen Ihnen mit unsere umfassende Beratung, die Zeit bis zur Aufhebung einer Sperrzeit zu überwinden.
-
Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld 1
Wurden Sie fristlos oder verhaltensbedingt gekündigt? Dann droht Ihnen eine Sperrzeit in der Regel von 3 bis maximal 6 Monate beim Bezug von Arbeitslosengeld 1. Auch wenn die gesetzliche, vertragliche oder tarifliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wird, droht eine Sperrzeit. In diesem Fall kann es auch zum Ruhen des Arbeitslosengeldes bei einer Abfindung kommen.
-
-
-
Sprinterklausel
Sie haben bereits ein Angebot für einen neuen Job, aber die Kündigungsfrist ist noch nicht abgelaufen? Für diesen Fall vereinbaren wir regelmäßig eine Sprinterklausel. Hierdurch erhalten können Sie flexibel kündigen und in der Regel eine höhere Abfindung erhalten.
Ziele für Arbeitgeber
-
-
Vermeidung finanzielle Belastungen
Urlaubsabgeltungsansprüche, Bonusvereinbarungen, Verzugslöhne und Abfindungen können Arbeitgeber im Kündigungsverfahren finanziell stark belasten. Diese Belastungen sind jedoch vermeidbar. Wir helfen Ihnen z.B. durch wirksame und nachweisbare Beratung bezüglich unwiderruflichen Freistellungen und frühzeitigen Vortrag bezüglich den Kündigungsgründen.
-
-
Vermeidung weitere Gerichtsverfahren
Durch eine umfassenden Vergleich können weitere kostenintensive Verfahren erspart werden. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, umfassende verbindliche Vergleiche, z. B. auch über Arbeitszeugnisse und andere strittige Forderungen.
-
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht aus Mainz beraten wir qualifiziert deutschlandweit durch Herrn Fachanwalt für Arbeitsrecht Scharrer und Fachanwältin für Arbeitsrecht Sonntag
-
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer beraten wir von der Bewerbung auf eine Stelle bis zum Ausscheiten.
Insbesondere bei Konflikten bei Lohnrückstände oder Kündigungen stehen wir als Fachanwälte für Arbeitsrecht Ihnen zur Seite. Wir beraten Sie umfassend in dieser belastenden Situation.
Wir übernehmen für Sie zeitnah Abwehrmöglichkeiten, wie z. B. eine Zurückweisung der Kündigung und die Erhebung der innerhalb von 3 Wochen zu erhebenden Kündigungsschutzklage.
-
Arbeitgeber
Wir beraten Arbeitgeber von Anbahnung einer Beschäftigung bis zu deren Beendigung. Insbesondere die richtige Stellenausschreibung und ein rechtsicherer, guter und eindeutiger Arbeitsvertrag sind bei Beginn einer Beschäftigung wichtig.
Während des Arbeitsverhältnisses muss ein professioneller Umgang gepflegt werden.
Eine Kündigung muss rechtssicher vorbereitet, insbesondere mit Abmahnungen, werden. Als Beklagter vor einem Arbeitsgericht muss zwingend der Gütetermin vorbereitet werden, damit ein guter Vergleich abgeschlossen werden kann.
-
Betriebsräte
Die Tätigkeit des Betriebsrates als Interessensvertretung der Arbeitnehmer soll unabhängig und vertrauensvoll zum Arbeitgeber sein. Wir beraten und vertreten Sie sowohl vor der Einigungsstelle, vor dem Arbeitsgericht, wie auch im Rahmen der üblichen Beratungen mit dem Arbeitgeber.
Aber auch während der Betriebsratswahl stehen wir Ihnen zur Seite.
Schulungen bieten wir nicht an. Insoweit gibt es genügend überregionale Anbieter, die ausschließlich sich auf Schulungen konzentrieren.
-
Arbeitgeberverbände / Gewerkschaften
Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften helfen wir, indem wir Mitglieder rechtlich vertreten und Konflikte zwischen den Sozialpartnern auch vorgerichtlich zu lösen. Lässt sich ein Arbeitsgerichtsverfahren nicht vermeiden, vertreten wir Ihre Interessen professionell und zielorientiert vor jedem deutschen Arbeitsgericht.
Wir beraten zu den Themen im Arbeitsrecht in Mainz, telefonisch oder per E-Mail
Abmahnungen
Abwicklungsvertrag
Arbeitszeugnis
Aufhebungsvertrag
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Diskriminierung (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)
Entgeltfortzahlung
Krankheit
Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Lohn
Mobbing
Mutterschutz und Elternzeit
Pflegezeit
Schwerbehinderung
Urlaub
Wettbewerbsverbot
u.v.m.
Warum wir für Sie die richtigen Fachanwälte für Arbeitsrecht sind
-
Mehrere Fachanwälte für Arbeitsrecht
Für Sie werden Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Iris Sonntag mit Sitz in Mainz und Herr Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Zertifizierung in Kündigungsschutzrecht (VDAA) mit Sitz in Mainz tätig.
Sowohl Herr Fachanwalt für Arbeitsrecht Scharrer, wie auch Frau Fachanwältin für Arbeitsrecht Sonntag sind Mitglied des Verbandes deutscher ArbeitsrechtsAnwälte (VDAA).
-
Ein fester Rechtsanwalt
Sie werden grundsätzlich nur von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten und vertreten. Intern erfolgen über Besonderheiten einzelner Fälle Rücksprachen, um das für Sie bestmögliche Ergebnis erzielen zu können.
An Ihrem Verfahren haben Sie somit einen festen Ansprechpartner.
-
Kenntnis der Arbeitsgeichte
Die Arbeitsgerichte in Mainz, Wiesbaden, Frankfurt, Koblenz und Gießen haben insbesondere bei Zeugnisklagen unterschiedliche Ansichten, wie eine Klage aufgebaut sein muss und welcher Antrag gestellt werden soll. Bei unseren Stammgerichten kennen wir insoweit die Anforderungen der einzelnen Gerichte.
-
Erfahrung im Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Scharrer ist seit mehr als 10 Jahre im Arbeitsrecht tätig. Frau Rechtsanwältin Sonntag ist noch länger als Rechtsanwältin zugelassen.
-
Über 2000 Beratungen und Vertretungen
Wir haben insgesamt mehr als 2000 Fälle bearbeitet.
