Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht unterscheidet sich von einem Rechtsanwalt ohne Fachanwaltszulassung in dessen Wissen um das spezielle Fachgebiet. Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt hat Herrn Rechtsanwalt Scharrer aufgrund der nachgewiesenen besonderen praktischen und theoretischen Kenntnisse im Arbeitsrecht den Fachanwaltstitel im Arbeitsrecht verliehen. Durch den Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V. wurde Herr Scharrer zudem als Berater für Kündigungsschutz aufgrund den nachgewiesenen Erfahrungen im Kündigungsschutzrecht zertifiziert.
Ihre Vorteile bei uns
Spezialisierung auf das Recht der befristeten Arbeitsverhältnisse
Langjährige Erfahrungen bei Kündigungen
Keine höheren Kosten