Kündigung Arbeitsvertrag

Warum sollten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses beraten lassen?

Für Arbeitgeber ist die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses riskant. Insbesondere wenn der Arbeitnehmer sich weigert, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, kann ein Arbeitgeber gezwungen sein, eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses auszusprechen.  Vor der Aussprache einer Kündigung sind die notwendigen Schritte durch einen Anwalt für Arbeitsrecht zu prüfen. Insbesondere muss ggf. der Arbeitnehmer, der Betriebsrat und ggf. die Schwerbehinderungsvertretung angehört werden.  Auch wird ggf, die Erlaubnis einer Behörde, insbesondere des Integrationsamtes vor der Aussprache der Kündigung benötigt. Um eine Kündigung vorzubereiten, bedarf es somit einer intensiven Prüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht bezüglich der Gründe für die Kündigung, die Besonderheiten des zu kündigenden Arbeitnehmers, sowie Besonderheiten des Kündigungsverfahrens. Werden solche Besonderheiten vor der Kündigung nicht beachtet, so kann ein Arbeitnehmer ggf. erfolgreich gegen die Kündigung gerichtlich klagen. Insbesondere wenn ein Fachanwalt für Arbeitsrecht den Arbeitnehmer vertritt, so wird spätestens im Kündigungsverfahren vom Gericht geprüft, ob der Arbeitgeber vor der Kündigung des Arbeitnehmers sämtliche Formalien eingehalten hat. Im schlimmsten Fall stellt das Arbeitsgericht fest, dass die Kündigung unwirksam gewesen ist. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitnehmer weiter beschäftigt werden muss und Anspruch auf Verzugslohn hat.

Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Zertifizierung im Kündigungsschutzrecht (VDAA)

Herr Fachanwalt für Arbeitsrecht mit den ehemaligen Sitzen, Mainz und Wiesbaden ist als Berater im Kündigungsschutzrecht zertifiziert.

Speziell ist vor der Anhörung bei einer Verdachtskündigung eine Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht sinnvoll, damit Sie sich nicht selbst belasten, aber auch keinen Kündigungsgrund nachschieben. Uns es es bei Anhörungstermine bereits öfters gelungen, die Verdachtsmomente für eine fristlose Kündigung zu beseitigen.

Es ist zu unterscheiden, ob Sie von Ihrem Arbeitgeber, oder vom Betriebsrat vor der Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses angehört werden. Zusammen können wir in dieser Phase ggf. eine Kündigung verhindern. Hierfür müssen Sie jedoch einen Anwalt für Arbeitsrecht rechtzeitig beauftragen.

Wird dem Arbeitnehmer ein Aufhebungsvertrag angeboten, so ist eine fachanwaltliche Beratung, insbesondere im Hinblick auf die Folgen eines solchen Vertrages sehr empfehlenswert. Neben einer Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld von 3 Monate drohen weitere Verluste in Form von einer Ausgleichsquittung oder Erledigungsklausel. Regelmäßige verzichtet ein Arbeitnehmer in dieser Situation auf offene Löhne, Urlaub und andere Ansprüche. Oft ist jedoch ein Aufhebungsvertrag vermeidbar. haben Sie bereits einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, so kann dieser wegen dem Verstoß gegen das Gesetz nichtig sein.

Auch wenn Sie um die Verlängerung Ihres Arbeitsverhältnisses bei Befristung, die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Wettbewerbsverbot oder Lohnansprüche streiten. Im Arbeitsrecht sind mit unseren Kanzleien in Wiesbaden und Mainz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber da. Wohnen Sie außerhalb von Mainz und Wiesbaden, können wir Sie vor jedem deutschen Arbeitsgericht vertreten.

Wenn Sie durch das Integrationsamt zu einem Antrag auf Zustimmung zu einer Kündigung angehört werden, kann durch ein taktisches Verhalten die Zustimmung zur Kündigung verhindert oder ggf. verzögert werden.

Herr Rechtsanwalt Scharrer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Des Weiteren wurde Herr Scharrer aufgrund der nachgewiesenen theoretischen und praktischen Erfahrungen im Kündigungsschutzrecht als Berater für Kündigungsschutzrecht vom VdAA zertifiziert.

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