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Redaktionell verantwortlich:

Scharrer+Lemm Rechtsanwalts- Partnerschaftsgesellschaft mbB

Partner: Sebastian Scharrer LL.M. und Melanie Lemm

Ust-IdNr.: DE 34 846 68 06

Am Heckerpfad 21

55128 Mainz

eingetragen beim AG Frankfurt am Main unter der PR 2921

Pflichtangaben gem. § 6 TDG:

Sebastian Scharrer, Melanie Lemm und Iris Sonntag sind in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt/in zugelassen. Herr Rechtsanwalt Scharrer ist bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt a.M., Frau Rechtsanwältin Lemm und Frau Rechtsanwältin Iris Sonntag sind jeweils bei der Rechtsanwaltskammer Koblenz zugelassen.

Zuständige Kammern, Aufsichtsbehörden und berufsrechtliche Regelungen:

Rechtsanwälte

Rechtsanwaltskammer Koblenz

Rheinstraße 24

56068 Koblenz

Die Rechtsanwaltskammer Koblenz, wie auch die Bundesrechtsanwaltskammer haben Schlichtungsstellen eingerichtet. Die Rechtsanwälte nehmen an keiner Schlichtung teil.

Die Tätigkeit der Anwälte bzw. Anwältinnen, die auf dieser Homepage vorgestellt werden, unterliegt den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),

Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA),

Fachanwaltsordnung (FAO),

Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln),

Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO),

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Notar:

Herr Scharrer war bis zu seinem Ausscheiden am 31.03.2025 auf eigenen Wunsch als Notar Mitglied der Notarkammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main (www.notarkammer-ffm.de)

Berufshaftpflichtversicherung(en):

ERGO Versicherung AG

ERGO-Platz 1

40477 Düsseldorf

Tel: 0800 3746 – 000

Fax: 01803 123460

Haftungsausschluss:

Die auf dem Server bereitgestellten Angaben wurden sorgfältig geprüft. Dessen ungeachtet kann keine Gewähr für die Korrektheit, Vollständigkeit, Qualität oder letzte Aktualität der Angaben bzw. bereitgestellten Informationen übernommen werden.

Urheberrechtshinweise:

Texte, Bilder, Grafiken sowie Layout dieser Seiten unterliegen weltweitem Urheberrecht. Unerlaubte Verwendung, Reproduktion oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten werden sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt. Dabei sind allein nach deutschem Zivilrecht Unterlassung und Schadenersatz, Überlassung oder Vernichtung der Vervielfältigungsvorrichtungen sowie die öffentliche Bekanntmachung des Urteils möglich. Unterlassungsansprüche werden vom Gericht mit Ordnungsgeldern bis zu 250.000,00 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten gesichert. Bei strafrechtlicher Verfolgung drohen im Einzelfall Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren.

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