Kündigung Arbeitsvertrag

Was ist der betriebliche Kündigungsschutz?

Nach einer Wartezeit (Bestehen des Arbeitsverhältnisses) von 6 Monate hat ein Arbeitnehmer grundsätzlich Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, wenn im Betrieb in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt werden. Dies ist die Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes. Sind im Betrieb des Arbeitgebers weniger als 10 Arbeitnehmer beschäftigt, existiert kein Kündigungsschutz.

Für sehr lang beschäftigte Arbeitnehmer kann der betriebliche Kündigungsschutz bereits ab 5 Arbeitnehmer gelten.

Der betriebliche Kündigungsschutz bewirkt jedoch ausschließlich, dass nur sozial gerechtfertigte Kündigungen wirksam ausgesprochen werden können. Dies sind nach dem Kündigungsschutzgesetz verhältnismäße Kündigungen aus

  • persönlichen Gründen (z. B. Krankheit)

  • verhaltensbedingte Gründe (z. B. Straftaten gegen Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Dritten im Rahmen der Tätigkeit

  • betriebsbedingte Gründe (Stellenabbau aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung)

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