Kündigung Arbeitsvertrag

Was ist eine außerordentliche Kündigung

Der Unterschied zwischen einer außerordentlichen Kündigung und einer ordentlichen Kündigung ist zunächst einmal der Kündigungsgrund.

Bei einer außerordentlichen Kündigung kann die Kündigung nur erfolgen, wenn ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt. Ein solcher wichtiger Grund ist nur dann gegeben, wenn es dem Kündigenden nicht zuzumuten ist, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Insbesondere Straftaten gegen den Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer stellen einen wichtigen Grund dar. Bei einer außerordentlichen Kündigung kann auch fristlos gekündigt werden.

Eine ordentliche Kündigung bedarf hingegen keines wichtigen Grundes. Allerdings muss bei der Kündigung durch den Arbeitgeber ein sachlicher Kündigungsgrund bestehen, wenn mehr als 10 Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt sind. Nach ständiger Rechtsprechung wird in jede außerordentliche Kündigung auch eine ordentliche Kündigung hineininterpretiert.

Was ist eine außerordentliche, fristlose Kündigung

Bei einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung ist der Arbeitgeber der Ansicht, dass nicht einmal die Einhaltung einer Kündigungsfrist ihm zumutbar wäre. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des Tages, an dem die Kündigung dem Arbeitnehmer oder dem Arbeitgeber zugeht.

Die außerordentliche, fristlose Kündigung führt stehts zu einer Sperrzeit beim Bezug von ALG 1 von 3 Monaten. Aus diesem Grund ist es für Arbeitnehmer wichtig, gegen eine solche Kündigung zu klagen.

Regelmäßig kann eine außerordentliche Kündigung in eine ordentliche Kündigung umgewandelt werden, so dass bei Nichtaufrechterhaltung der Vorwürfe auch die Sperrzeit von 3 Monaten beim Bezug von Arbeitslosengelt 1 entfällt. Aus diesem Grund ist die rechtzeitige Erhebung einer Kündigungsschutzklage wichtig.

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