Kündigung Arbeitsvertrag

Der Begriff Fortsetzungserkrankung ist nicht gesetzlich definiert im Entgeltfortzahlungsgesetzes. Es wird zwischen Fortsetzungserkrankung und Wiederholungserkrankung unterschieden. Bei einer Fortsetzungserkrankung wird der Arbeitnehmer mehrmals aufgrund derselben Erkrankung arbeitsunfähig. Bei der Wiederholungserkrankung ist der Arbeitnehmer arbeitsunfähig aufgrund der gleichen Art von Erkrankung (z.B. Erkältung) innerhalb eines bestimmten Zeitraumes.

Bei einer Fortsetzungserkrankung muss grundsätzlich der Arbeitgeber einmalig Entgeltfortzahlung für sechs Wochen gewähren. Bei einer Wiederholungskrankheit ist für jeden Fall der Erkrankung jeweils für sechs Wochen Entgeltfortzahlung zu gewähren. Es ist daher entscheidend für den Arbeitnehmer, ob eine Fortsetzungserkrankung oder Erkrankung vorliegt. Dies insbesondere, da das Krankengeld von den Krankenkassen erheblich unter der Entgeltfortzahlung liegt.

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