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Kündigungsfristen nach § 622 BGB (Deutschland)

Kündigung durch Dauer des Arbeitsverhältnisses Kündigungsfrist
ArbeitnehmerUnabhängig von der Dauer4 Wochen zum 15. oder Monatsende
ArbeitgeberWeniger als 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Arbeitgeber2 Jahre1 Monat zum Monatsende
Arbeitgeber5 Jahre2 Monate zum Monatsende
Arbeitgeber8 Jahre3 Monate zum Monatsende
Arbeitgeber10 Jahre4 Monate zum Monatsende
Arbeitgeber12 Jahre5 Monate zum Monatsende
Arbeitgeber15 Jahre6 Monate zum Monatsende
Arbeitgeber20 Jahre oder mehr7 Monate zum Monatsende

Hinweise:

  • Die verlängerten Kündigungsfristen gelten gesetzlich nur für Arbeitgeber, können jedoch arbeitsvertraglich auch für Arbeitnehmer vereinbart werden.
  • Während der Probezeit (max. 6 Monate) kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.
  • Tarifverträge oder Arbeitsverträge können abweichende Regelungen enthalten.
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (eine E-Mail ist nicht ausreichend).

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