Freie Mitarbeiter sind Personen, die einzelne Aufträge für ihren Auftraggeber arbeiten. Die Übernahme der Aufträge ist den freien Mitarbeitern freigestellt.

Häufig liegt ein Arbeitsverhältnis jedoch vor. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine soziale Abhängigkeit, Weisungsgebundenheit und eine Eingliederung in den Geschäftsbetrieb vorhanden ist. Auch das Fehlen eines betrieblichen Risikos spricht hierfür. Endet die freie Mitarbeit, so wird aus diesem Grund häufig eine Klage des freien Mitarbeiters auf Zahlung der üblichen Arbeitnehmervergütung erhoben.