Berechnen Sie hier unverbindlich Ihre Regelabfindung nach §§ 9, 10 KSchG. Diese Abfindung wird in der Regel von den Arbeitsgerichten im Gütetermin vorgeschlagen. Die Abfindung berechnet sich wie folgt: 0,5 x Bruttomonatsgehalt x vollendetes Beschäftigungsjahr. Werden Sie z.B. zum November eines Jahres gekündigt und begann Ihr Arbeitsverhältnis an einem 01.12, dann wird dieses angebrochene Jahr nach der Regelabfindung nicht berücksichtigt.
 

 Abfindungsrechner 
Bruttomonatsverdienst
Beschäftigungsjahre:   Jahre 

Bitte beachten Sie, dass die Abfindung individuell bei einem Kündigungsschutzprozess mit der Gegenseite ausgehandelt werden muss. Insbesondere Bruchteile von Jahren, wie auch der Faktor kann hierbei sinnvoll unter Berücksichtigung der Risiken für den Arbeitgeber verhandelt werden. In der Regel ist die vereinbarte Abfindung höher als die Regelabfindung.

Lassen Sie sich schnellstmöglich bei einer Kündigung durch Herrn Scharrer beraten. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Kündigungschutzberater des Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V. berät und vertritt Sie Herr Scharrer gegen jede Art von Arbeitgeberkündigung. Bitte beachten Sie, dass Sie nach dem Erhalt einer Kündigung nur 3 Wochen Zeit haben, gegen die Kündigung vorzugehen. Wir empfehlen Ihnen daher, möglich schnell einen Termin bei uns in Mainz oder Wiesbaden zu vereinbaren.