Unter den Begriff des Maßregelverbotes ist das Verbot gegenüber dem Arbeitgeber zur verstehen, den Arbeitnehmer aufgrund der Wahrnehmung seiner Arbeitnehmer-rechtlichen Rechte maßregeln zu wollen. Sinn und Zweck dieses Verbotes ist der Schutz der Arbeitnehmer in ihrer Entscheidungsfreiheit, ob diese ihre Rechte wahrnehmen möchten. Eine Maßregelung ist dann gegeben, wenn der Arbeitgeber den betreffenden Arbeitnehmer oder die betreffende Arbeitnehmergruppe im Vergleich zur anderen Arbeitnehmern benachteiligt, die nicht ihre Rechte wahrgenommen hat.

Typische Fälle einer Maßregelung sind die ungerechtfertigte Kündigung, die Nichtgenehmigung eines Urlaubs ohne dringende betriebliche Gründe oder eine ungerechtfertigte Abmahnung. Arbeitgeberhandlungen, die gegen das Maßregelungsverbot verstoßen, sind nichtig. Der Arbeitnehmer hat vor Gericht zumindest Indizien zu beweisen, die darauf hindeuten, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer maßregeln wollte, aufgrund der Tatsache, dass der Arbeitnehmer seine Rechte wahrgenommen hat.