Ruhepausen dienen der Erholung von der Arbeit. Diese werden in der Regel nicht vergütet und gehören nicht zur Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.

Die Lage der Ruhepausen wird aufgrund des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber festgelegt. In dieser Zeit kann der Arbeitnehmer sich erholen. Eine Bereitschaft, die Arbeit aufzunehmen kann während dieser Zeit vom Arbeitnehmer nicht verlangt werden.