Der Begriff Zeitarbeit hat sich als Synonym für Leiharbeit eingebürgert. Unter einem Zeitarbeitsvertrag versteht man ein Leiharbeitsverhältnis. Bei der Zeitarbeit wird der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber an einen Entleihbetrieb für eine bestimmte Zeit, max. 18 Monate, „verliehen“. In dieser Zeit ist nicht der Arbeitgeber, sondern der Entleiher weisungsbefugt gegenüber dem Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Arbeitsleistung gegenüber dem Entleiher zu verrichten.