Ihre Kündigung ist anfechtbar. Bitte beachten Sie, dass eine Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach dem Zugang der schriftlichen Kündigung bei Ihnen beim zuständigen Arbeitsgericht durch eine Kündigungsschutzklage angefochten werden muss.
FAQ Kündigung – schnell erklärt
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