Was ist ein leitender Arbeitnehmer?

Der leitende Angestellte ist in § 5 Abs. 3 BetrVG geregelt. Hiernach ist leitender Angestellter, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb entweder

1. zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigter Arbeitnehmer berechtigt ist, oder
2. Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist, oder
3. regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebes von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im wesentlichen frei oder diese Entscheidung maßgeblich beeinflusst. Dies kann auch bei Vorgaben insbesondere aufgrund von Rechtsvorschriften, Plänen, oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein.

Ist zweifelhaft, ob ein leitender Angestellter gegeben ist, so ist nach Abs. 4 dieser Vorschrift im Zweifel leitender Angestellter,

1. wer durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen den leitenden Angestellten zugeordnet wurde oder aus Anlass der letzten Wahl des Betriebsrats, des Sprecherausschusses oder von Aufsichtsratsmitgliedern den leitenden Angestellten sonstig zugeordnet wurde oder
2. einer Leitungsebene angehört, auf der in dem Unternehmen überwiegend leitende Angestellte vertreten sind oder,
3. ein regelmäßiges Jahresentgelt erhält, das für leitende Angestellte in dem Unternehmen üblich ist, oder,
4. falls auch bei der Anwendung der Nr. 3 noch Zweifel bleiben ein regelmäßiges Jahresentgelt erhält, das das dreifache der Bezugsgröße nach § 18 des SGB IV überschreitet.

Nicht als leitende Arbeitnehmer gelten gemäß § 45 der Wirtschaftsprüferordnung angestellte Wirtschaftsprüfer mit Prokura.

Alleine aufgrund einer Leitungsfunktion innerhalb einer üblichen Betriebshierarchie kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein leitender Angestellter vorhanden ist. Insbesondere die Stellung als Abteilungsleiter, Meister, Betriebsleiter oder ähnlichem deutet nur darauf hin, dass ein Arbeitnehmer gegeben ist, der mehr Befugnisse wie andere Arbeitnehmer hat. Auch die Stellung als außertariflicher Arbeitnehmer bedeutet nicht, dass ein leitender Angestellter im Rechtssinne gegeben ist.

Wie oben bereits dargelegt, müssen wesentliche Arbeitgeberbefugnisse auf den leitenden Arbeitnehmer übergegangen sein. Dies sind insbesondere Vollmachten wie Prokura, Handlungsvollmacht, die Befugnis selbstständig Einstellungen und Entlassungen vorzunehmen oder die Übertragung sonstiger Aufgaben, die typischerweise eine unternehmerische Entscheidungen erfordern. Notwendig ist nicht, dass sämtliche beschriebene Voraussetzungen vorhanden sind. Es genügt nur eine auf Dauer angelegte Übertragung einzelner, der oben aufgeführten Befugnisse.

Auch kann es vorkommen, dass nach einem Gesetz ein leitender Angestellter vorhanden ist, jedoch nach einem anderen Gesetz nicht. So ist die Definition im Kündigungsschutzgesetz enger als im Betriebsverfassungsgesetz. Nach dem Kündigungsschutzgesetz ist zwingend die Befugnis zur Entlassung und/oder Einstellung Voraussetzung für das Vorhandensein eines leitenden Angestellten. Alleine die Befugnis genügt jedoch nach der Rechtsprechung nicht, um von einem leitenden Angestellten auszugehen. Die Befugnis muss auch tatsächlich regelmäßig benutzt werden.

Die Rechtsfolge der Stellung als leitender Angestellter

Für einen leitenden Arbeitnehmer gilt das Betriebsverfassungsgesetz und das Arbeitszeitgesetz nicht. Dies bedeutet jedoch nicht, dass leitende Angestellte ohne Vertretung wären. Nach dem Sprecherausschussegesetz ist in Betrieben mit mindestens zehn leitenden Angestellten ein Sprecherausschuss zu wählen. Dieser Sprecherausschuss hat jedoch wesentlich weniger Mitspracherechte wie ein Betriebsrat.

Leitende Angestellte können im Unterschied zu „normalen“ Arbeitnehmer gemäß §§ 14 Abs. 2, 9 Abs. 1 S. 2 Kündigungsschutzgesetz ohne Kündigungsgrund gegen eine Abfindung gekündigt werden.