Warum zum Fachanwalt für Arbeitsrecht?

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht unterscheidet sich von einem Rechtsanwalt ohne Fachanwaltszulassung in dessen Wissen um das spezielle Fachgebiet. Der Unterschied zwischen einen Anwalt für Arbeitsrecht und einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ist somit die Verleihung des Fachanwaltstitels für Arbeitsrecht aufgrund der gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesenen
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