Warum zum Fachanwalt für Arbeitsrecht?

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht unterscheidet sich von einem Rechtsanwalt ohne Fachanwaltszulassung in dessen Wissen um das spezielle Fachgebiet. Der Unterschied zwischen einen Anwalt für Arbeitsrecht und einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ist somit die Verleihung des Fachanwaltstitels für Arbeitsrecht aufgrund der gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesenen besonderen Kenntnisse im Arbeitsrecht durch den Nachweis von besonderen theoretischen Wissen im Arbeitsrecht, wie auch dem praktischen Wissen im Arbeitsrecht. Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt hat Herrn Rechtsanwalt Scharrer aufgrund der nachgewiesenen besonderen praktischen und theoretischen Kenntnisse im Arbeitsrecht den Fachanwaltstitel im Arbeitsrecht verliehen. Durch den Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V. wurde Herr Scharrer zudem als Berater für Kündigungsschutz aufgrund den nachgewiesenen Erfahrungen im Kündigungsschutzrecht zertifiziert.

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