Das müssen Sie über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Aufhebugnsvertrag wissen

Ein Arbeitsverhältnis ist durch eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag beendbar. Um den Arbeitnehmer vor einer unrechtmäßigen Kündigung zu schützen, gilt das Kündigungsschutzgesetz für Personen, die die Wartezeit von 6 Monate erfüllt haben und der Arbeitgeber mehr wie 10 Arbeitnehmer beschäftigt.

Existiert in einem Unternehmen ein Betriebsrat, so ist dieser vor einer jeden Kündigung zu hören, andernfalls ist die Kündigung unwirksam. Nach Ausspruch der Kündigung hat der Arbeitnehmer drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage zu erheben.

Oft ist es bei betriebsbedingten Kündigungen so, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer Aufhebungsverträge schließen. Zusammenhängend wird meist eine Abfindung vereinbart. Gemäß Kündigungsschutzgesetz steht dem Arbeitnehmer folgend eine Abfindung von ½ Monatsverdiensten pro Jahr der Betriebszugehörigkeit zu. Bei vorliegendem Sozialplan ergibt sich die Berechnung aus einer Formel, welche das Alter, die Unterhaltsverpflichtungen, die Betriebszugehörigkeit und die letzten monatlichen Durchschnittseinkünfte achtet.
Je nachdem, ob im Aufhebungsvertrag eine widerrufliche Freistellung vereinbart wurde, kann der Arbeitgeber diese widerrufen. Ist das der Fall, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub. Geschieht die Freistellung unwiderruflich und hat der Arbeitnehmer noch Urlaubsansprüche, so müssen diese zu Beginn der Freistellung ausbezahlt werden.

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